Rechtschreibung und Zeichen · · 8 Minuten Lesezeit
Rechtschreibreformen: 1901, 1996, 2006 und 2024 erklärt
Die deutsche Rechtschreibung wurde 1901 zum ersten Mal für den ganzen Sprachraum einheitlich geregelt. Grundlage war das Wörterbuch von Konrad Duden. Die nächste große Reform wurde 1996 beschlossen und 2006 überarbeitet. Seitdem passt der Rat für deutsche Rechtschreibung die Regeln in kleineren Schritten an, zuletzt 2024.
Die Rechtschreibreformen im Überblick
| Jahr | Ereignis | Folge |
|---|---|---|
| 1876 | I. Orthographische Konferenz in Berlin | Ergebnisse nicht amtlich umgesetzt |
| 1880 | Dudens „Vollständiges Orthographisches Wörterbuch“ | Nachschlagewerk nach preußischen und bayerischen Regeln |
| 1901 | II. Orthographische Konferenz in Berlin | Einheitliche Regeln für Deutschland, Österreich und die Schweiz |
| 1902/03 | Bundesrat ersucht die Länder um Einführung | Amtliche Geltung in Schulen und Behörden |
| 1955 | Beschluss der Kultusministerkonferenz | Duden in Zweifelsfällen verbindlich |
| 1996 | Wiener Absichtserklärung (1. Juli) | Neuregelung, in Kraft ab 1. August 1998 |
| 2004 | Gründung des Rats für deutsche Rechtschreibung | Überarbeitung der Reform |
| 2006 | Revidiertes Regelwerk (1. August) | Heute gültige Grundlage |
| 2011, 2017, 2024 | Aktualisierungen durch den Rat | Wörterverzeichnis, großes ẞ, Kommaregel |
1876: Der erste Versuch scheitert
Bis ins späte 19. Jahrhundert gab es keine einheitliche deutsche OrthographieOrthographie: Die Rechtschreibung, also die Regeln dafür, wie Wörter geschrieben werden.. Die einzelnen Länder legten eigene Schulorthographien fest. 1876 trat in Berlin die I. Orthographische Konferenz zusammen. Grundlage war ein Entwurf von Rudolf von Raumer. Die Vorschläge sahen unter anderem vor, Dehnungszeichen weitgehend abzuschaffen.
Die Ergebnisse stießen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1998 „auf vielfältigen Widerstand“ und wurden amtlich nicht umgesetzt. „Das Parlament“ schreibt, Reichskanzler Bismarck habe sie für ungültig erklärt. Die Länder blieben bei ihren eigenen Regeln; am wichtigsten waren die preußischen und die bayerischen.
Konrad Duden und sein Wörterbuch von 1880
Konrad Duden wurde am 3. Januar 1829 auf Gut Bossigt bei Wesel geboren und starb am 1. August 1911 in Sonnenberg bei Wiesbaden. Er war Gymnasiallehrer. Von 1869 bis 1876 leitete er das Gymnasium in Schleiz, danach das in Hersfeld. An der Konferenz von 1876 nahm er als Vertreter einer gemäßigt lautorientierten Schreibung teil.
1880 veröffentlichte er im Bibliographischen Institut in Leipzig das „Vollständige Orthographische Wörterbuch der deutschen Sprache“. Es enthielt nach Angaben des Dudenverlags etwa 27.000 Stichwörter und folgte den preußischen und bayerischen Schulregeln. Damit lag zum ersten Mal ein Wörterverzeichnis vor, das diese Regeln Wort für Wort anwendete.
1901: Die II. Orthographische Konferenz
1901 lud die Reichsregierung zur II. Orthographischen Konferenz nach Berlin ein. Vertreten waren die deutschen Länder und Österreich-Ungarn. Die Änderungen fielen bescheiden aus. Einigkeit bestand vor allem darüber, in deutschen Wörtern th durch t zu ersetzen und die Schreibung von c in geläufigen Fremdwörtern zu regeln. Grundfragen wie die Großschreibung der Substantive, eine stärker lautorientierte Schreibung und die Zeichensetzung blieben ausgeklammert.
Duden arbeitete die Ergebnisse in die 7. Auflage seines Wörterbuchs von 1902 ein. Ende 1902 ersuchte der Bundesrat die Länder, die einheitliche Rechtschreibung in Schule und Verwaltung einzuführen. Nach Angaben des Dudenverlags sollte sie ab Januar 1903 amtlich gelten. Die Neue Deutsche Biographie nennt die Reform von 1901 „für Deutschland, Österreich und die Schweiz verbindlich“. 1903 folgte die „Rechtschreibung der Buchdruckereien deutscher Sprache“, der sogenannte Buchdruckerduden.
1955: Der Duden wird maßgeblich
Nach 1945 blieb die Regelung von 1901 in Kraft. Am 18. und 19. November 1955 beschloss die Kultusministerkonferenz, dass die Regeln von 1901 und späteren Verfügungen weiter die Grundlage des Unterrichts bilden. In Zweifelsfällen sollten „die im Duden gebrauchten Schreibweisen und Regeln verbindlich sein“. So zitiert das Bundesverfassungsgericht den Beschluss.
„Das Parlament“ datiert eine erste, „vorläufige“ Erklärung dieser Art auf 1950. Für Schulen und Verwaltung war der Duden damit über Jahrzehnte das maßgebliche Wörterbuch. Diese Rolle endete mit der Reform: Seitdem ist das amtliche Regelwerk mit seinem Wörterverzeichnis maßgeblich.
1996: Wiener Absichtserklärung und Streit um die Reform
Am 1. Juli 1996 unterzeichneten politische Vertreter von acht Staaten, in denen Deutsch Amts- oder Minderheitensprache ist, die „Gemeinsame Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung“. Sie verpflichteten sich, die neuen Regeln in Schulen und Behörden einzuführen. Im März 1997 trat die zwölfköpfige Zwischenstaatliche Kommission für deutsche Rechtschreibung zum ersten Mal zusammen.
Die Reform war umstritten. Im Oktober 1996 sammelte der Lehrer Friedrich Denk auf der Frankfurter Buchmesse Unterschriften dagegen; zu den Unterzeichnern gehörten Günter Grass, Walter Kempowski, Siegfried Lenz und Martin Walser. Eltern klagten vor Gericht. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 14. Juli 1998, dass die Länder für die Schulorthographie zuständig sind und die Neuregelung keine Grundrechte von Eltern und Schülern verletzt.
Am 1. August 1998 trat die Neuregelung in Kraft. Die meisten Zeitungen und die Nachrichtenagenturen stellten zum 1. August 1999 um. Im Sommer 2000 kehrte die Frankfurter Allgemeine Zeitung zur alten Schreibung zurück. Im August 2004 kündigten auch die Axel Springer AG und der Spiegel-Verlag diesen Schritt an.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung und die Revision 2006
Im Juni 2004 beschloss die Kultusministerkonferenz, die Zwischenstaatliche Kommission zum Jahresende abzulösen. An ihre Stelle trat der Rat für deutsche Rechtschreibung. Er kam am 17. Dezember 2004 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen und wählte Hans Zehetmair zum Vorsitzenden. Die Geschäftsstelle ist am Leibniz-Institut für Deutsche Sprache in Mannheim angesiedelt.
Heute hat der Rat 41 Mitglieder aus sieben Ländern und Regionen: 18 aus Deutschland, je neun aus Österreich und der Schweiz und je eines aus Liechtenstein, Südtirol und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Luxemburg ist mit einem Mitglied ohne Stimmrecht vertreten. Den Vorsitz hat seit dem 1. Januar 2017 Josef Lange.
Der Rat legte bis Februar 2006 Änderungen zur Getrennt- und Zusammenschreibung, zur Zeichensetzung, zur Worttrennung und zur Groß- und Kleinschreibung vor. Die Kultusministerkonferenz stimmte am 2. März 2006 zu, die Ministerpräsidenten am 30. März. Das revidierte Regelwerk trat am 1. August 2006 in Kraft. In Deutschland galten alte Schreibungen in der Schule noch bis zum 31. Juli 2007 nicht als Fehler, in Österreich bis 2008, in der Schweiz bis 2009. Die FAZ stellte zum 1. Januar 2007 auf die neue Schreibung um.
Die wichtigsten Änderungen mit Beispielen
Die folgenden Regeln gelten in der Fassung von 2006. Die Beispiele stammen aus der Übersicht des Rats für deutsche Rechtschreibung.
ß und ss
Die auffälligste Änderung: Nach kurzem Vokal steht am Ende eines Wortstamms ss statt ß. Es heißt also Fluss wie Flüsse, muss wie müssen, küsste wie küssen. Auch die Konjunktion dass wird mit ss geschrieben. Nach langem Vokal oder Doppellaut bleibt ß: Gruß, Maß, groß, Strauß, Fleiß. Mehr dazu im Beitrag über das Eszett.
Stammschreibung
Treffen in Zusammensetzungen drei gleiche Buchstaben aufeinander, bleiben alle erhalten: Kunststofffabrik, Rollladen, stilllegen, Teeernte. Einzelne Wörter wurden an verwandte Wörter angeglichen: Stängel (zu Stange), behände, Gämse, nummerieren, platzieren, Tipp, Känguru, rau.
Getrennt- und Zusammenschreibung
Die Reform von 1996 ging von der Getrenntschreibung als Normalfall aus. 2006 wurde das zurückgenommen: Maßgeblich ist wieder, was gemeint ist. Entsteht eine neue Gesamtbedeutung, wird zusammengeschrieben: krankschreiben, kürzertreten, schwerfallen. Bei kennen lernen / kennenlernen und sitzen bleiben / sitzenbleiben (in der Schule) sind beide Formen zulässig. Getrennt bleibt Rad fahren; zusammen schreibt man leidtun, eislaufen und kopfstehen.
Groß- und Kleinschreibung
Substantivierungen werden großgeschrieben, wenn ein Artikel oder eine nähere Bestimmung sie anzeigt: des Weiteren, im Voraus, auf dem Laufenden, in Bezug auf. Tageszeiten nach heute, gestern und morgen schreibt man groß: heute Morgen. In festen Verbindungen wie das schwarze Brett ist seit 2006 auch das Schwarze Brett erlaubt. In Briefen darf man du und Du schreiben. Mehr dazu im Beitrag über die Großschreibung.
Kommaregeln
1996 wurde das Komma bei Infinitivgruppen und vor und zwischen Sätzen weitgehend freigestellt. 2006 wurde ein Teil davon zurückgenommen. Ein Komma ist wieder Pflicht, wenn eine Infinitivgruppe mit um, ohne, statt, anstatt, außer oder als eingeleitet wird oder von einem Substantiv abhängt: „Sie öffnete das Fenster, um frische Luft hereinzulassen.“ Zwischen zwei mit und verbundenen Hauptsätzen darf man ein Komma setzen, muss es aber nicht: „Das Feuer brannte endlich(,) und sie machten es sich gemütlich.“ Zu den Satzzeichen insgesamt siehe den Beitrag über Satzzeichen.
Worttrennung
Das st darf getrennt werden: Meis-ter, lus-tig. Das ck kommt als Ganzes auf die neue Zeile: Zu-cker, Da-ckel. Seit 2006 werden einzelne Vokalbuchstaben am Wortanfang oder -ende nicht abgetrennt; also nicht A-bend.
Aktualisierungen 2011, 2017 und 2024
2011: Im Dezember 2010 legte der Rat seinen zweiten Bericht vor. Er passte vor allem Fremdwortvarianten an den beobachteten Gebrauch an; es gilt etwa nur noch Boutique, dafür ist Crème wieder zulässig. Am 31. Januar 2011 übertrugen die staatlichen Stellen dem Rat die Kompetenz, über kleinere Änderungen des Wörterverzeichnisses selbst zu entscheiden.
2017: Am 29. Juni 2017 veröffentlichte der Rat eine aktualisierte Fassung des Regelwerks. Sie lässt den Großbuchstaben ẞ neben SS zu, etwa für Namen in Pässen. Großschreibung ist nun auch in Fällen wie „die Goldene Hochzeit“ möglich. Varianten wie Majonäse, Ketschup und Komplice entfielen. „Herzlich willkommen“ bleibt kleingeschrieben.
2024: Seit dem 1. Juli 2024 gilt eine überarbeitete Fassung mit einem neuen Wörterverzeichnis für Schule und Verwaltung. Es beruht auf einem Korpus des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache. Neu aufgenommen sind etwa mailen, liken und Fake News. Gestrichen wurden eingedeutschte Varianten wie Jogurt, Spagetti, Panter und Tunfisch. In der Zeichensetzung gilt: „Infinitivgruppen (‚erweiterter Infinitiv mit zu‘) werden verbindlich durch Komma abgetrennt.“ Sonderzeichen im Wortinneren wie Doppelpunkt, Unterstrich oder Sternchen hat der Rat nicht ins Regelwerk aufgenommen. Nach Angaben der Kultusministerkonferenz soll die Umsetzung in den Schulen spätestens zum Schuljahr 2027/28 erfolgen.
Auch Schriften mit eigener Tradition wie die Fraktur folgen heute meist diesen Regeln. Wie sich das mit dem langen s verträgt, zeigt der Beitrag über das lange s.
Häufige Fragen
- Wann war die erste Rechtschreibreform in Deutschland?
- Die erste einheitliche Regelung für das ganze Deutsche Reich geht auf die II. Orthographische Konferenz in Berlin 1901 zurück. Die Konferenz von 1876 blieb ohne amtliche Folgen.
- Was hat sich 1996 bei ß und ss geändert?
- Nach kurzem Vokal steht seitdem ss statt ß, etwa in Fluss, muss und dass. Nach langem Vokal oder Doppellaut bleibt ß, etwa in Gruß, Maß und Strauß.
- Ist die alte Rechtschreibung noch erlaubt?
- Für Schulen und Behörden gilt das amtliche Regelwerk. Die Übergangszeit, in der alte Schreibungen in deutschen Schulen nicht als Fehler galten, endete am 31. Juli 2007. Für private Texte gibt es keine Vorschrift.
- Wer legt heute die deutsche Rechtschreibung fest?
- Der Rat für deutsche Rechtschreibung erarbeitet Vorschläge. Verbindlich für Schule und Verwaltung werden sie erst durch Beschluss der zuständigen staatlichen Stellen der beteiligten Länder.
- Was hat sich 2024 geändert?
- Das Wörterverzeichnis wurde neu gefasst, einige eingedeutschte Varianten wie Jogurt und Tunfisch wurden gestrichen, und Infinitivgruppen werden verbindlich durch Komma abgetrennt. Gendersonderzeichen wurden nicht aufgenommen.
- Ist der Duden noch verbindlich?
- Nein. Die Kultusministerkonferenz hatte den Duden 1955 in Zweifelsfällen für verbindlich erklärt. Seit der Reform ist das amtliche Regelwerk mit seinem Wörterverzeichnis maßgeblich.